✔ Anerkannte Weiterbildung nach BKrFQG
✔ Praxisnahe Schulungsinhalte
✔ Erfahrene Referenten
✔ Für Fahrer und Unternehmen geeignet
Die Weiterbildung dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Pflichten, sondern hilft auch
dabei, aktuelle Vorschriften kennenzulernen, das Sicherheitsbewusstsein zu stärken
und wirtschaftlicher zu fahren. Unternehmen profitieren von besser geschulten Fahrern,
weniger Schäden und einer höheren Rechtssicherheit.
Wer die vorgeschriebenen Weiterbildungen nicht rechtzeitig absolviert, riskiert Bußgelder und Probleme bei Kontrollen.
• Berufskraftfahrer im Güterverkehr
• Berufskraftfahrer im Personenverkehr
• Transportunternehmen
• Speditionen
• Fuhrparkleiter
• Disponenten
• Unternehmen mit eigenem Fuhrpark
✔ Gesetzeskonforme Weiterbildung nach BKrFQG
✔ Anerkannte Teilnahmebescheinigung
✔ Praxisnahe Schulungsinhalte
✔ Erfahrene Referenten aus der Transportbranche
✔ Aktuelle Gesetzes- und Vorschriftenkenntnisse
✔ Flexible Terminangebote
✔ In-House Schulungen für Unternehmen möglich
• Rechtliche Grundlagen
• Ladungssicherung für Berufskraftfahrer
• Anwendung in der Praxis
• Fahrerqualifikationsnachweis
• Pflichten von Fahrern und Unternehmen
• Kraftstoffsparende Fahrweise
• Fahrzeugschonendes Verhalten
• Nachhaltigkeit im Transport
• Lenk- und Ruhezeiten
• Kontrollgeräte
• Dokumentationspflichten
• Unfallprävention
• Risikobewusstsein
• Verhalten in Gefahrensituationen
• Ergonomie
• Stressmanagement
• Gesundheitsförderung
Planen Sie passende Themen für Ihr Team und stimmen Sie Termine, Gruppengröße und organisatorische Anforderungen mit uns ab. Mehr zu BKF-Firmenschulungen.
✔ Keine Reisezeiten
✔ Individuelle Terminplanung
✔ Schulung ganzer Abteilungen
✔ Praxisnahe Beispiele aus Ihrem Unternehmensalltag
Wählen Sie den passenden Seminartermin aus unserem aktuellen Angebot.
Einfache Anmeldung über unsere Seminarplattform.
Teilnahme am gewählten Weiterbildungsmodul.
Sie erhalten einen anerkannten Weiterbildungsnachweis gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Die Pflicht betrifft Fahrerinnen und Fahrer, die unter das BKrFQG fallen. Ob sie im Einzelfall besteht, hängt unter anderem von Fahrzeug, Fahrtzweck und gesetzlichen Ausnahmen ab. Eine Fahrerlaubnis allein ersetzt die erforderliche Qualifikation nicht.
Der reguläre Weiterbildungsrhythmus beträgt fünf Jahre. Maßgeblich ist Ihre persönliche Frist; für die erstmalige Abstimmung mit der Fahrerlaubnis bestehen gesetzliche Sonderregeln. Planen Sie die Teilnahme rechtzeitig vor Ablauf.
Vorgeschrieben sind insgesamt 35 Unterrichtseinheiten in Einheiten von mindestens sieben Unterrichtseinheiten. Häufig wird dies als fünf Seminartage beziehungsweise „Module 1–5“ angeboten. Das sind keine fünf gesetzlichen Kenntnisbereiche: Die BKrFQV unterscheidet drei Kenntnisbereiche; aus jedem muss mindestens ein Unterkenntnisbereich abgedeckt werden, darunter Verkehrssicherheit. Achten Sie bei der Auswahl auf die ausgewiesenen Inhalte.
Die Teilnahme wird dokumentiert. Der behördliche Fahrerqualifizierungsnachweis ist davon zu unterscheiden: Er wird auf Antrag von der zuständigen Behörde ausgestellt. Eine Teilnahmebescheinigung allein ersetzt diesen Nachweis nicht.
Ja. Für Unternehmen stimmen wir Inhalte, Termin und Durchführungsort persönlich ab. Informationen zu Firmenschulungen.
Ja. Für mehrere Beschäftigte können Sie offene Seminare buchen oder eine individuelle Firmenschulung anfragen. Verfügbarkeit und passende Inhalte stimmen wir mit Ihnen ab.
Der konkrete Schulungsort steht beim jeweiligen Termin in Semplan. Bitte beachten Sie diese Veranstaltungsadresse; eine Kontaktadresse ist nicht automatisch der Schulungsort. Aktuelle Termine, Orte und Buchung ansehen.
Ohne die erforderliche gültige Qualifikation dürfen betroffene Fahrten nicht durchgeführt werden. Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen. Klären Sie eine abgelaufene Frist vor dem nächsten Einsatz mit der zuständigen Behörde.
Wählen Sie Ihre BKF-Weiterbildung für die Region Bamberg und Hirschaid in Semplan. Dort finden Sie aktuelle Termine, den jeweiligen Schulungsort, verfügbare Plätze und den verbindlichen Buchungspreis.
Rechtliche Grundlagen: § 4 BKrFQV, § 5 BKrFQG und § 7 BKrFQG.
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